Zur Schlichtung von Streitigkeiten ist der Schiedsausschuss autorisiert. Er setzt sich aus fünf Vereinsmitgliedern zusammen, die jedoch keine Leitungsfunktion im Verein oder den Vereinsgruppe innehaben dürfen. Zu Entscheidungen müssen mindestens drei Ausschussmitglieder anwesend sein.
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